Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen dem Auftraggeber/Auftraggeberin (Auftraggeber/Auftraggeberin = der Einfachheit halber wird nachfolgend nur die männliche Form „Klient“ verwendet)
und
dem Coach/Coachin (der Einfachheit halber wird nachfolgend nur die männliche Form „Coach“ verwendet):
Margarita Knoll (von dasewiglicht)
Wiesenstraße 13.
38259 Salzgitter
Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zur Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen. Coaching ist immer ein freiwilliger Prozess, der auch von Seiten des Klienten aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird.
Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klienten und Coach ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung des Klienten.
Entscheiden und Handeln müssen die Klienten in ihren beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst! Ein Coach kann lediglich dabei helfen Entscheidungen und Handlungen der Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu „erproben“. Coaching ist keine Psychotherapie – also keine Behandlung psychischer Leiden und Störungen – und kann Psychotherapie nicht ersetzen!
§ 1 Gegenstand der Dienstleistung
Der Klient nimmt beim Coach die Dienstleistung „Coaching in mehreren Coaching-Sitzungen“ in Anspruch. Die Anzahl der Sitzungen kann einvernehmlich im Prozess reduziert oder erhöht und der Zeitraum kann im Einvernehmen flexibel geändert werden.
§ 2. Honorar und Rechnungsstellung
Das Honorar für das jeweilige Coaching-Paket oder Einzelsitzung, sowie für jede weitere zusätzlich gebuchte Coaching-Sitzung kann auf der Homepage ersehen oder kann angefragt werden.
Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.
Eine Coaching Sitzung umfasst im Regelfall 60 Minuten.
E-Mail Anfragen oder Telefon Anfragen des Klienten an den Coach (die inhaltlich Coaching Themen betreffen) werden entsprechend des Zeitaufwandes für die Beantwortung/ des Gesprächs honoriert. Einfache Terminabsprachen werden hierbei nicht berücksichtigt.
Die Rechnung oder Teil Rechnung kann der Coach schriftlich nach jeder Coaching Sitzung, nach mehreren Sitzungen oder nach dem Gesamtprozess an den Auftraggeber stellen. Der Auftraggeber begleicht die Rechnung(en) mit einer Zahlfrist von je 14 Tagen.
Die pünktliche Vergütung ist auch zu erbringen, sofern das Coaching Ziel nicht erreicht wurde.
§ 3. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten, mit einer Frist von 5 Werktagen ohne Angaben von Gründen, jederzeit gekündigt werden. Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der folgenden 2 Werktage vereinbarten Sitzungen voll zu vergüten.
§ 4. Ort des Coachings
Das Coaching kann stattfinden:
Online per Videokonferenz (mit Bild)oder persönlich an einem Ort (drinnen oder draußen), der zu vereinbaren ist.
§ 5. Rechte und Pflichten des Coachs
1. Offenheit: Der Coach legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.
2. Verschwiegenheit: Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Coaching-Sitzungen.
3. Neutralität: Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen des Klienten. Er beeinflusst den Klienten nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.
§ 6. Rechte und Pflichten des Klienten
1. Der Klient ist vor, während und nach dem gesamten Coaching Prozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich.
2. Der Klient nimmt alle vereinbarten Coaching Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Er nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens 15 Minuten Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können. Sofern der Klient verhindert ist, sagt er die Termine wenigstens 24 Stunden im Voraus ab. Ansonsten sind 50% des vereinbarten Honorars trotzdem ohne Abzug zu leisten.
3. Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching Prozess. Der Coach kann nur Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Dem Klienten ist bewusst, dass er (der Klient) diese Anregungen aktiv umsetzen muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann.
Seite 2 von 4 vom Coaching-Vertrag: Margarita Knoll, Coaching und psychologische Beratung, Wiesenstraße 13. 38259 Salzgitter
§ 7. Haftungsbegrenzung
Der Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt Coaching Prozesses begrenzt.
§ 8. Abgrenzung zu Therapie oder sonstigen Heilbehandlungen
Das Coaching ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und soll diese nicht ersetzen. Das Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Klient aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.
Ich wurde darüber aufgeklärt, dass die während des Coachings eingesetzten Methoden zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte und zur Reflektion der eigenen Wahrnehmung dienen. Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt oder sonst Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass der Coach keinerlei medizinische Behandlungsanweisungen oder Ratschläge ausspricht.
Auf diesen Passus wird ausdrücklich hingewiesen, da der Coach im Rahmen dieser Coaching Sitzung nicht als Heilpraktiker auftritt und handelt. Daher entsteht bei mir auch nicht der Eindruck, dass eine ärztliche Behandlung durchgeführt wird.
Es wurden keine Versprechen gegeben, dass eine Heilung stattfindet, so dass in mir keine falschen Hoffnungen geweckt wurden.
§ 9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Coachs, die der Klient zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben.